Presse / News

Wir übersiedeln – Achtung: Neue Kanzleiadresse!

Ab 09.12.2021 befindet sich unsere Kanzlei am neuen Standort Leopold-Kotzmann-Straße 10, 4490 St. Florian.

Nach beinahe 25 Jahren am Marktplatz zieht es uns nun rund 100 Meter weiter in ein modernes Bürogebäude. Unser zukünftiger Kanzleisitz befindet sich hinter der Polizeiinspektion St. Florian und direkt neben dem früheren Bahnhof. Öffentliche Gratisparkplätze sind ausreichend vorhanden.

Transporte in Zeiten des Corona-Virus

Das Corona-Virus ist derzeit das bestimmende Thema und hat natürlich auch Auswirkungen auf den Warentransport. Lesen Sie dazu den Beitrag von Mag. Georg Wageneder, MA auf www.fiala.at.

Mag. Georg Wageneder, MA beim ORF-Bürgeranwalt

Gemeinsam mit unserem Mandanten war Mag. Georg Wageneder, MA Gast beim ORF-Bürgeranwalt. In der Sendung ging es unter anderem darum, wie wir für unsere Klienten gegen scheinbar übermächtige Ämter und Behörden vorgehen.

Mag. Georg Wageneder, MA beim Bürgeranwalt

Mag. Georg Wageneder, MA in den OÖ Nachrichten

In der letzten Sonderbeilage der OÖ-Nachrichten vom April 2019 befindet sich ein Beitrag über Mag. Georg Wageneder, MA. Darin geht es um das geplante Kabinenschlafverbot für LKW-Lenker.

Der Artikel kann hier nachgelesen werden.

Mag. Dr. Martin M. Steinbüchler wurde am 21.03.2019 als Rechtsanwalt angelobt. Er wird unter anderem in den Bereichen Versicherungs- und Transportrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht tätig sein.

Brutalität in der Unterklasse: „So etwas habe ich beim
Fußball noch nie erlebt“, OÖN vom 11.07.2018:

Weil er anlässlich einer Partie der 2. Klasse Süd-Ost zwei Gegenspieler zu Boden geworfen und anschließend mit den Füßen gegen deren Köpfe getreten hatte, musste sich ein Fußballspieler (Verteidiger: Dr. Martin Steinbüchler) vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Obwohl der Staatsanwalt eine Verurteilung aufgrund versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung forderte (Höchststrafe bis zu zehn Jahre), konnte erreicht werden, dass der Schuldspruch lediglich aufgrund „normaler“ Körperverletzung erfolgte. Auch die Strafe fiel mit drei Monaten bedingt sehr gering aus.